Ausfuhr von PADMA-Arzneimitteln aus der Schweiz
Wir möchten Sie auf folgende wichtige Einschränkungen bei der Ausfuhr von Arzneimitteln aus der Schweiz aufmerksam machen:
1) In einzelnen Ländern besteht eine mengenmässige Beschränkung für den Import von Arzneimitteln durch Privatpersonen. Informationen dazu erhalten Sie bei der Zollbehörde des jeweiligen Einfuhrlandes.
2) Ausserdem dürfen eine Reihe von PADMA-Arzneimitteln* nur mit einer behördlichen Bewilligung (Zertifikat) aus der Schweiz ausgeführt werden. Ein Grund dafür ist die rechtliche Sonderstellung der Schweiz innerhalb der Europäischen Union. Es ist leider nicht möglich dieses Zertifikat für Einzelexporte durch Privatpersonen ausfertigen zu lassen.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir für Waren, die am Zoll beschlagnahmt wurden, keine Verantwortung übernehmen können. Die Ausfuhr zum Eigengebrauch erfolgt daher auf eigenes Risiko. Wir empfehlen daher generell für Arzneimittelbesorgungen von der Schweiz ins Ausland ihre/n Apotheker/-in zu beauftragen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
* Padma 28, Padmed Circosan, Padma Lax, Padmed Laxan und Padma Nerventonikum
Warnhinweis Internetbezug
Die PADMA AG beliefert grundsätzlich keine Internetanbieter /-shops und vertreibt ihre Produkte auch nicht im Internet. Beim Arzneimittelbezug im Internet ist deshalb grundsätzlich Vorsicht geboten. Siehe Artikel im Newsletter Februar 2010.

