PADMA AG / Qualität / Herstellung

Herstellung: Ohne Bewilligung stehen die Maschinen still

In der Produktion wird Hygiene gross geschrieben.

Alle Produkte der PADMA AG – jene für die Schweiz wie auch für den Export – werden nach international anerkannten Richtlinien für pharmazeutische Produkte, Good Manufacturing Practice (GMP), in der Schweiz hergestellt und geprüft.

GMP ist die Abkürzung für "Good Manufacturing Practice Regulations" und wird mit “Gute Herstellungspraxis” übersetzt. Diese international anerkannten Regeln und Massnahmen wurden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Herstellung von Arznei- und Lebensmitteln zusammengestellt. Sie berücksichtigen den aktuellen Stand der Technik und garantieren den Konsumenten eine sichere Produktion. So sind in den GMP-Normen Bereiche geregelt wie z.B. die angemessene Ausstattung von Personal, Räumen und Maschinen aber auch Sicherheitsmassnahmen, die sich von der Eingangs- bis zur Ausgangskontrolle über den ganzen Herstellprozess erstrecken.

Bei regelmässig stattfindenden Inspektionen der Behörden wird die Einhaltung dieser Richtlinien bei der PADMA AG alle zwei Jahre kontrolliert. Erst die darauf basierende Erteilung bzw. Verlängerung der Herstellbewilligung erlaubt es der Firma, Arzneimittel herzustellen.